Kerstin Dudler Fotografie, Op de Kamp 12, 25499 Tangstedt
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Kerstin Dudler (nachfolgend Fotografin) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lie-
ferungen und Dienstleistungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend schriftlich widersprochen wird.
Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem
Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt.
2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form
oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (digitale Fotodateien, Negative, Dia-Positive, Papierbilder, usw.)
3. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB der Fotografin gelten sollen. Etwaige Ge-
schäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben beide Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen
getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese in den festgelegten Punkten den vorliegenden AGB vor.
4. Bei Buchung für eine Veranstaltung wird Kerstin Dudler bezüglich der Positionierung von Kameras und Ausrüstung vor allen
anderen Privatpersonen, Fotografen bzw. Videografen, die möglicherweise in Verbindung mit dieser Veranstaltung engagiert
werden, Priorität haben. Das Mitfotografieren oder Filmen durch den Auftraggeber, einen anderen Fotografen/Videografen
oder/und Gast/Gäste des Auftraggebers ist nicht gestattet.
5. Den Auftraggebern ist die Art und Weise der Fotografie und Bildbearbeitung der Fotografin bekannt und sie erklären sich mit
beidem einverstanden. Die Fotografin ist hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Bei
der Begleitung einer Hochzeit oder einer anderen Feierlichkeit steht es der Fotografin frei, bis zu 30% der Gesamtanzahl der
abgegebenen Bilder nur in schwarz weiß abzugeben. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
6. Bei der fotografischen Begleitung einer Feier (z.B. einer Hochzeit, usw.) kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden
Gäste fotografiert werden.
II. Nutzungs- und Urheberrecht
1. Der Fotografin steht das Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos nach Maßgabe des
Urheberrechtsgesetzes zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.
2. Die Fotografin räumt dem Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes sowie unwiderrufliches Nutzungs-
recht ein. Das Nutzungsrecht beinhaltet insbesondere das Recht zur Verfielfältigung, Verbreitung und öffentlich Zugänglichma-
chung der fertiggestellten Bilder. Diese dürfen vom Auftraggeber nicht bearbeitet werden. Eine Übertragung des Nutzungsrech-
tes auf Dritte ist ausgeschlossen.
Die Genehmigung zur kommerziellen Nutzung der Bilder bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin und ist
dieser separat und angemessen zu vergüten.
3. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin.
4. Der Besteller eines Bildes im Sinne vom Paragraphen 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbrei-
ten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Paragraph 60 UrhG wird ausdrücklich abbedun-
gen.
5. Bei der Verwertung/Veröffentlichung der Fotografien ist die Fotografin als Urheberin des Lichtbildes zu nennen und auf Social
Media zu verlinken. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.
6. Die Originaldateien verbleiben bei der Fotografin. Die entstandenen Bilder werden von der Fotografin digital nachbearbeitet.
Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) und unbearbeiteten Dateien in einem anderen Format ist ausge-
schlossen.
Hochzeiten, Events: Der Auftraggeber erhält innerhalb von 8 Wochen nach dem Shootingtermin die Bilder in hoher Auflösung
und ohne Wasserzeichen als jpg-Datei zum Download. Die Auswahl der Bilder trifft die Fotografin.
Die Anzahl der Bilder liegt im Ermessen der Fotografin und ist abhängig von dem jeweils gebuchten Paket.
Andere Fotosessions: die Fotografin stellt dem Auftraggeber nach der Vorauswahl durch die Fotografin innerhalb von 4 Wochen
eine Kundengalerie zur Verfügung aus dieser er die Bilder je nach gebuchten Paket auswählen kann.
III. Vergütung, Reisekosten, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein vorab vereinbartes Honorar zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet. Eventu-
ell anfallende Eintrittsgelder, Parkgebühren oder Kosten für das Fotografieren an bestimmten Orten (z.B. Museen, etc.) wäh-
rend der Fotosession werden vom Auftraggeber übernommen. Sollte eine Lokation gewählt werden, die Fotoaufnahmen und
Bilderveröffentlichungen nicht oder nur mit Genehmigungen zulässt so hat der Auftraggeber die Fotografin vorab darüber zu
informieren und die entsprechenden Genehmigungen dafür einzuholen. Die Kosten und Verantwortung hierfür trägt der Auftrag-
geber.Seite 2 von 3
2. Für Hochzeits- und Businessfotografie: Mit der Vertragsunterzeichnung wird eine nicht rückerstattbare Terminreservierungs-
gebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars ohne Abzug fällig. Der Restbetrag wird 14 Tage vor dem Leistungstermin
ohne Abzug fällig. Wird die Anzahlung oder Restzahlung nicht termingerecht geleistet behält sich die Fotografin vor, den Termin
zu stornieren. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage
nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Ver-
zug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren herbeizuführen.
Sollten Stunden oder Leistungen dazugebucht werden so ist das Honorar für diese spätestens 7 Tage nach dem Shootingter-
min, in jedem Fall vor Übergabe der Bilder, fällig.
Für andere Fotosessions: Das Honorar der Fotografin ist am Fototermin fällig.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder, Fotoalben, usw. Eigentum der Fotografin.
4. Eventuell anfallende, mit dem Auftrag zusammenhängende Reisekosten (Flüge, Bahnfahrten, Hotelübernachtungen, Mietwa-
gen, usw.), gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden dem Auftraggeber nach vorheriger Absprache in Rechnung ge-
stellt.
IV. Haftung
1. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dieses gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge-
sundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflicht-
verletzungen herbeigeführt haben.
2. Für Datenverlust oder Schaden an Daten, der nicht vorsätzlich geschehen ist, übernimmt die Fotografin keine Haftung. Ein
Anspruch auf Schadenersatz bei Verlust von digitalen Daten oder Schäden an diesen besteht bei den von der Fotografin erstell-
ten Auftragsarbeiten nicht.
3. Für Schäden oder Verlust an/von Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder digitalen Bildda-
teien anlässlich der Vertragserfüllung haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Sollte eine Loka-
tion gewählt werden, die eine Bildveröffentlichungen nicht zulässt so hat der Auftraggeber die Fotografin darüber zu informieren.
Der Auftraggeber spricht die Fotografin von Rechten Dritter vollumfänglich frei.
Hochzeiten: ist das Fotografieren während Teilen oder der kompletten Trauung durch den Standesbeamten, Pfarrer, Pastor,
etc. verboten oder eingeschränkt haftet die Fotografin dafür nicht.
4. Die Aufbewahrung der digitalen Daten der Aufträge der Fotografin ist nicht Bestandteil des Vertrages und ohne Gewähr. Die
Fotografin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Dateien nach einem Jahr seit Beendigung des Auftrags
(Dateiübergabe) zu vernichten.
5. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotografien nur im Rahmen der Garantieleistungen der
Hersteller des Fotomaterials. Sollte der Auftraggeber Bilder, Printmaterial usw. selber drucken übernimmt die Fotografin keine
Verantwortung für die Ergebnisse. Über die Fotografin können Abzüge, die farblich korrekt sind, bestellt werden.
6. Beanstandungen, gleich welcher Art, müssen bei der Fotografin schriftlich innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der
CD/DVD/Bilder eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die CD/DVD/Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei ange-
nommen.
7. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall maximal begrenzt auf die Rechnungssumme.
8. Die Art und Weise der Übermittlung stimmt die Fotografin in Absprache mit dem Auftraggeber ab. Gefahr und Kosten des
Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber.
9. Kann die Fotografin aufgrund höherer Gewalt (Unfall, plötzliche Krankheit, Verkehrsbehinderungen, Wettereinflüsse, etc.)
oder aus gesundheitlichen Gründen den Auftrag nicht durchführen oder erscheint infolgedessen zu spät zu dem vereinbarten
Termin verzichtet der Auftraggeber auf Schadenersatzforderungen bzw. die Weitergabe angefallener Mehrkosten an die Foto-
grafin.
Für nicht verschiebbare Events (Hochzeiten, Familienfeiern, Events, etc.): im Falle eines Ausfalles der Fotografin bemüht sich
diese, sofern es ihr möglich ist, einen Ersatzfotografen zu finden. Der Auftraggeber erhält dann das an die Fotografin gezahlte
Honorar von der Fotografin zurück und die Abrechnung direkt mit dem Ersatzfotografen.
Ein Anspruch auf einen Ersatzfotografen besteht jedoch nicht.
Bei anderen Fotosessions, z.B. Schwangeren-, Newborn-Fotosessions, Familien-Fotosessions usw. wird in einem solchen Fall
der Termin auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Kann die Fotografin aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit) die Dateien innerhalb von 8 Wochen nach der Fotosession
nicht liefern, verzichtet der Auftraggeber auf Schadenersatzforderungen bzw. die Weitergabe angefallener Mehrkosten an die
Fotografin.Seite 3 von 3
10. Kann der Termin aufgrund höherer Gewalt (Unfall, plötzliche Krankheit, etc.) von Seiten des Auftraggebers nicht stattfinden,
verzichtet die Fotografin auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten.
11. Tritt der Auftraggeber ohne Grund vom Vertrag zurück, hat er einen Vertragsausfall in Höhe von 50% des vereinbarten
Rechnungsbetrages unverzüglich zu zahlen.
V. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesent-
lich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, entsprechend der aktuellen Preisliste der Fotografin.
Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz
oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die
Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
VI. Datenschutz
1. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen
Daten gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informatio-
nen vertraulich zu behandeln. Eine Datenschutzerklärung liegt diesem Vertrag separat zur Unterschrift bei und ist Bestandteil
des Vertrages.
VII. Digitale Fotografie
1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Fotografien der Fotografin auf Datenträgern aller Art bedarf der vor-
herigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.
VIII. Bildbearbeitung
1. Die Bearbeitung oder Veränderung von Fotografien der Fotografin ist untersagt. Hierzu zählt auch die Umfärbung in
schwarz/weiß oder sepia. Die Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung der Foto-
grafin.
Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kenn-
zeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des Paragra-
phen 8UrhG.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Fotografien der Fotografin digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name der Foto-
grafin mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertra-
gung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe,
erhalten bleibt und die Fotografin als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
IX. Nutzung und Verbreitung
1. Die Verbreitung von Lichtbildern der Fotografin im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archi-
ven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträ-
gern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber gestattet.
2. Die Weitergabe digitalisierter Fotografien im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen
Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- oder Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung der Fotografin.
3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die die Fotografin auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedür-
fen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.
4. Hat die Fotografin dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger
Einwilligung der Fotografin verändert werden.
X. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Fotografin.
Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sonderver-
mögen, so ist der Geschäftssitz der Fotografin als Gerichtsstand vereinbart.
2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
XI. Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder wer-
den, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Kerstin Dudler (nachfolgend Fotografin) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend schriftlich widersprochen wird. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt.
2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (digitale Fotodateien, Negative, Dia-Positive, Papierbilder, usw.)
3. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB der Fotografin gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben beide Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese in den festgelegten Punkten den vorliegenden AGB vor.
4. Bei Buchung für eine Veranstaltung wird Kerstin Dudler bezüglich der Positionierung von Kameras und Ausrüstung vor allen anderen Privatpersonen, Fotografen bzw. Videografen, die möglicherweise in Verbindung mit dieser Veranstaltung engagiert werden, Priorität haben. Bei der Brautpaarfotosession ist das Mitfotografieren oder Filmen durch einen anderen Fotografen/Videografen oder/und Gast/Gäste des Auftraggebers nicht gestattet. Bei einem Fototermin ist das Mitfotografieren nicht gestattet.
5. Den Auftraggebern ist die Art und Weise der Fotografie und Bildbearbeitung der Fotografin bekannt und sie erklären sich mit beidem einverstanden. Die Fotografin ist hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Bei der Begleitung einer Hochzeit oder einer anderen Feierlichkeit steht es der Fotografin frei, bis zu 30% der Gesamtanzahl der abgegebenen Bilder nur in schwarz weiß abzugeben. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
6. Bei der fotografischen Begleitung einer Feier (z.B. einer Hochzeit, usw.) kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste fotografiert werden.
II. Nutzungs- und Urheberrecht
1. Der Fotografin steht das Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.
2. Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen, privaten Gebrauch, nicht für die kommerzielle Nutzung, des Auftraggebers bestimmt. Die Genehmigung kommerziellen Nutzung der Bilder bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin und ist dieser separat und angemessen zu vergüten.
3. Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin.
5. Der Besteller eines Bildes im Sinne vom Paragraphen 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Paragraph 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
6. Bei der Verwertung/Veröffentlichung der Fotografien ist die Fotografin als Urheberin des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.
7. Die Originaldateien verbleiben bei der Fotografin. Die entstandenen Bilder werden von der Fotografin digital nachbearbeitet. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) und unbearbeiteten Dateien in einem anderen Format ist ausgeschlossen.
Hochzeiten: Der Auftraggeber erhält innerhalb von 8 Wochen nach dem Hochzeitstermin die Bilder in hoher Auflösung und ohne Wasserzeichen als jpg-Datei zum Download. Die Auswahl der Bilder trifft die Fotografin. Die Anzahl der Bilder liegt im Ermessen der Fotografin und ist abhängig von dem jeweils gebuchten Paket.
Andere Fotosessions: die Fotografin stellt dem Auftraggeber nach der Vorauswahl innerhalb von 4 Wochen eine Kundengalerie zur Verfügung aus dieser er die Bilder je nach gebuchten Paket auswählen kann.
III. Vergütung, Reisekosten, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein vorab vereinbartes Honorar zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet. Eventuell anfallende Eintrittsgelder, Parkgebühren oder Kosten für das Fotografieren an bestimmten Orten (z.B. Museen, etc.) während der Fotosession werden vom Auftraggeber übernommen. Sollte eine Lokation gewählt werden, die Fotoaufnahmen und Bilderveröffentlichungen nicht oder nur mit Genehmigungen zulässt so hat das Brautpaar die Fotografin vorab darüber zu informieren und die entsprechenden Genehmigungen dafür einzuholen. Die Kosten und Verantwortung hierfür trägt das Brautpaar. Eventuell anfallende, mit dem Auftrag zusammenhängende Reisekosten (Flüge, Bahnfahrten, Hotelübernachtungen, Mietwagen, usw.), werden dem Auftraggeber nach vorheriger Absprache in Rechnung gestellt.
2. Für Hochzeitsfotografie: Mit der Vertragsunterzeichnung wird eine nicht rückerstattbare Terminreservierungsgebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars ohne Abzug fällig. Der Restbetrag wird 14 Tage vor dem Leistungstermin ohne Abzug fällig. Wird die Anzahlung oder Restzahlung nicht termingerecht geleistet behält sich die Fotografin vor, den Termin zu stornieren. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren herbeizuführen. Sollten auf Wunsch des Brautpaares bei einer fotografischen Begleitung einer Hochzeit Stunden zum vertraglich gebuchten Paket dazugebucht werden so ist das Honorar für diese spätestens 14 Tage nach dem Hochzeitstermin, in jedem Fall vor Übergabe der Bilder, fällig. Für andere Fototermine: Das Honorar der Fotografin ist zum Fototermin in bar, ohne Abzug, fällig.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder, Fotoalben, usw. Eigentum der Fotografin.
4. Die Reisekosten der Fotografin gehen zu Lasten des Auftraggebers.
IV. Haftung
1. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dieses gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
2. Für Datenverlust oder Schaden an Daten, der nicht vorsätzlich geschehen ist, übernimmt die Fotografin keine Haftung. Ein Anspruch auf Schadenersatz bei Verlust von digitalen Daten oder Schäden an diesen besteht bei den von der Fotografin erstellten Auftragsarbeiten nicht.
3. Für Schäden oder Verlust an/von Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder digitalen Bilddateien anlässlich der Vertragserfüllung haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Sollte eine Lokation gewählt werden, die eine Bildveröffentlichungen nicht zulässt so hat der Auftraggeber die Fotografin darüber zu informieren. Der Auftraggeber spricht die Fotografin von Rechten Dritter vollumfänglich frei. Ist das Fotografieren während Teilen oder der kompletten Trauung durch den Standesbeamten, Pfarrer, Pastor, etc. verboten oder eingeschränkt haftet die Fotografin dafür nicht.
4. Die Aufbewahrung der digitalen Daten der Aufträge der Fotografin ist nicht Bestandteil des Vertrages und ohne Gewähr. Die Fotografin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Dateien nach einem Jahr seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
5. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotografien nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Sollte der Auftraggeber Bilder, Printmaterial usw. selber drucken übernimmt die Fotografin keine Verantwortung für die Ergebnisse. Über die Fotografin können Abzüge, die farblich korrekt sind, bestellt werden.
6. Beanstandungen, gleich welcher Art, müssen bei der Fotografin schriftlich innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der CD/DVD/Bilder eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die CD/DVD/Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
7. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall maximal begrenzt auf die Rechnungssumme.
8. Die Art und Weise der Übermittlung stimmt die Fotografin in Absprache mit dem Auftraggeber ab. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber.
9. Gilt nur für Hochzeitsfotografie: Kann die Fotografin aufgrund höherer Gewalt (Unfall, plötzliche Krankheit, Verkehrsbehinderungen, Wettereinflüsse, etc.) oder aus gesundheitlichen Gründen den Auftrag nicht durchführen oder erscheint infolgedessen zu spät zu dem vereinbarten Termin verzichtet der Auftraggeber auf Schadenersatzforderungen bzw. die Weitergabe angefallener Mehrkosten an die Fotografin. Im Falle eines Ausfalles der Fotografin bemüht sich diese, einen Ersatzfotografen zu finden. Sollte die Fotografin keinen Ersatzfotografen finden erhält der Kunde die volle Anzahlung von der Fotografin zurück. Akzeptiert der Kunde den von der Fotografin vorgeschlagenen Fotografen nicht, obliegt es dem Kunden, die Vereinbarung zu beenden und er erhält die volle Anzahlung von der Fotografin zurück. Akzeptiert der Kunde den vorgeschlagenen Fotografen erhält er von der Fotografin die volle Anzahlung zurück und die Abrechnung der fotografischen Begleitung erfolgt direkt mit dem Ersatzfotografen. Ein Anspruch auf einen Ersatzfotografen besteht jedoch nicht.
Bei anderen Fotosessions, z.B. Schwangeren-, Newborn-Fotosessions, Familien-Fotosessions usw. wird in einem solchen Fall der Termin auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Kann die Fotografin aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit) die Dateien innerhalb von 8 Wochen nach der Fotosession nicht liefern, verzichtet der Auftraggeber auf Schadenersatzforderungen bzw. die Weitergabe angefallener Mehrkosten an die Fotografin.
10. Kann der Termin aufgrund höherer Gewalt (Unfall, plötzliche Krankheit, etc.) von Seiten des Auftraggebers nicht stattfinden, verzichtet die Fotografin auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten.
11. Tritt der Auftraggeber ohne Grund vom Vertrag zurück, hat er einen Vertragsausfall in Höhe von 50% des vereinbarten Rechnungsbetrages unverzüglich zu zahlen.
V. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, entsprechend der aktuellen Preisliste der Fotografin. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
VI. Datenschutz
1. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Eine Datenschutzerklärung liegt diesem Vertrag separat zur Unterschrift bei und ist Bestandteil des Vertrages.
VII. Digitale Fotografie
1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Fotografien der Fotografin auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
VIII. Bildbearbeitung
1. Die Bearbeitung oder Veränderung von Fotografien der Fotografin ist untersagt. Hierzu zählt auch die Umfärbung in schwarz/weiß oder sepia. Die Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotografin. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des Paragraphen 8UrhG.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Fotografien der Fotografin digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name der Fotografin mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und die Fotografin als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
IX. Nutzung und Verbreitung
1. Die Verbreitung von Lichtbildern der Fotografin im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber gestattet.
2. Die Weitergabe digitalisierter Fotografien im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- oder Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.
3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die die Fotografin auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.
4. Hat die Fotografin dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung der Fotografin verändert werden.
X. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Fotografin. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz der Fotografin als Gerichtsstand vereinbart.
2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
XI. Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.